FSME Impfaktion: erwachsenenimpfstoff incl impfhonorar 50€


Gürtelroseimpfung shingrix:  Aktion in der Ordination

Die Herpes Zoster Impfung ist in der Ordination zum vergünstigten Preis von 245€ (Impfstoff  incl. Impfhonorar) nur für eigene Patienten erhältlich. In den Apotheken kostet der Impfstoff alleine 252,25€. Es sind 2 Impfungen im Abstand von mindestens 2 Monaten erforderlich. Die Impfung ist für alle ab 50 Jahren empfohlen und schützt sehr gut vor der oft sehr schmerzhaften Gürtelrose und damit auch vor den oft nach der akuten Infektion lang andauernden Nervenschmerzen (Postzosterneuralgie).

Ablauf: 

1. Reservieren Sie den Impfstoff in der Ordination.  

2. Zahlen Sie den Betrag auf das Ordinationskonto  AT44 2011 1296 1039 6300  bei der Erstebank ein. Geben Sie als Betreff "Gürtelroseimpfung" an.

3. Kommen Sie mit dem Zahlungsbeleg zur Impfung.


Impfstoffe IN DER ORDINATION zu aktionspreisen:

Prevenar 20 Impfstoff (Pneumokokken); Kosten: 115 € incl. Impfhonorar. Ab 60 Jahre, für Risikopatienten schon vorher

Pneumovax 23 Impfstoff (Pneumokokken) : Kosten 60€ incl. Impfhonorar. 1 Jahr nach Prevenar

FSME Immun Impfstoff: Kosten 50€ incl. Impfhonorar. Auffrischungsimpfung alle 5 Jahre und ab 60 alle 3 Jahre

Boostrix Impfstoff (Diphterie, Tetanus, Keuchhusten): Kosten 50€ incl. Impfhonorar

Shingrix Impfstoff (Gürtelrose): Kosten 245 € incl. Impfhonorar


Gratis HPV impfungen (9.-30. geburtstag) bis Ende 2025 und Gratis Mumps-masern- Röteln Impfungen in der Ordination mit gutschein.

Den Gutschein erhalten Sie in der Ordination. Mit einem Abschnitt erhalten Sie den Impfstoff in einer Apotheke gratis, mit dem 2 Abschnitt erfolgt dann die Gratisimpfung in der Ordination.

Der HPV Impfstoff Gardasil 9 wird vom 9.-30. Lebensjahr mit 2 Impfungen im Abstand von 6-12 Monaten und danach 3 Impfungen  (Abstand 1 und 6 Monate) geimpft. Gratisimpfungen bis 30 mit Impfgutschein sind in der Ordination möglich und derzeit nur bis Ende 2025 befristet. Daher unbedingt noch die erste Impfung bis Juni holen!

MMR Impfungen sind für alle empfohlen, die bisher eine Impfung hatte oder unklar ist, ob die Infektion durchgemacht wurde. Es sind 2 Impfungen im Abstand von mindestens 4 Wochen empfohlen.


CORONA-AUFFRISCHUNGSIMPFUNGEN gratis in der Ordination mit dem aktuellen biontech pfizer impfstoff bis Ende März 25

Wir bieten für unsere Patienten Gratisimpfungen mit dem Impfstoff Comirnaty Omicron JN.1 an. Wir bitten um vorherige Anmeldung und Mitnahme der ausgefüllten Impfeinverständniserklärung. Diese Leistung ist mit Ende März 2025 vorerst ausgelaufen.

 

Die Impfung ist besonders für Risikopersonen (Lungen und Herzerkrankungen, Immunschwäche, Diabetes, Adipositas, ect.), Personen ab 60 Jahren und für medizinisches Personal empfohlen. Ab 12 Jahren ist die Auffrischungsimpfung aber für jeden, der sich schützen möchte, erhältlich. Nach einer Impfung oder einer Infektion sollte mit der Auffrischungsimpfung 6-12 Monate gewartet werden. Bei Risikopatienten ist eine Auffrischung bereits ab 4 Monaten möglich.

Es ist davon auszugehen, dass Kinder und Erwachsene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr mit über 95%iger Wahrscheinlichkeit bereits Viruskontakt durch Impfung und/oder Infektion hatten und daher keine Grundimmunisierung mehr benötigen, da sie im immunologischen Sinn grundimmunisiert sind.

 

Daher ist nur mehr eine einmalige Impfung empfohlen für:

• unter „Indikation“ gelistete Personen

• Personal des Gesundheitswesens

 • allen Personen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr, die sich schützen wollen.

 

Indikation:

• Personen 60 Jahre und älter (auch ohne zusätzliche Risikofaktoren)

• Schwangere

• Personen mit Trisomie 21

• Personen mit respiratorischen, kardialen, renalen, endokrinen, metabolischen, neurologischen, psychiatrischen oder chronisch-entzündlichen Grunderkrankungen, schwere (dekompensierte) Organerkrankungen

• Onkologische Patient:innen

• Personen mit Immundefekten, Immundefizienz oder immunsupprimierender Therapie, HIV-Infektion, Organ- oder Knochenmarkstransplantation,

Autoimmunerkrankungen

• Übergewichtige Personen (BMI ≥ 30)

• In Alten- und Pflegeheimen betreute Personen sowie Personen mit intellektuellen oder körperlichen Behinderungen in und außerhalb von Betreuungseinrichtungen

 


seit 2023 muss 1x alle 3 Monate (Quartal) die original E-karte in der Ordination gesteckt werden, damit wir auf elga zugreifen können. funktionen wie zB die elektronische gesundheitsakte, e-medikation und der zugriff auf den e-impfass (zugriffsdauer nur 28 Tage) sind nur dann weiterhin möglich.


elektronischer impfpass


 

  1. Alle Impfungen, die in dieser Ordination verabreicht werden, werden sowohl in den Impfpass in Papierform als auch im elektronischen Impfpass eingetragen.
  2. Alle Impfstellen in Österreich, die Coronaimpfungen durchführen, sind verpflichtet die Impfungen im elektronischen Impfpass einzutragen und einen schriftlichen Impfnachweis auszustellen.
  3. Es können hier keine Impfungen in den Papierimpfpass eingetragen und mit dem Ordinationsstempel versehen werden, die wo anders durchgeführt wurden. Da es sich um ein Dokument handelt, ist dafür die jeweilige Impfstelle zuständig- nicht der Hausarzt!
  4. Eine Eintragung von Coronaimpfungen in den elektronische Impfpass mit in der EU zugelassenen Impfstoffen (nicht Sputnik), die im Ausland verabreicht wurden, ist möglich, wenn die Impfungen schriftlich einwandfrei nachgewiesen werden können (Privatleistung 25.-).
  5. Wenn Sie über eine Handysignatur oder Bürgerkarte verfügen, können Sie über gesundheit.gv.at  und und den Button "Login elga" ihren Auszug aus dem elektronischen Impfpass/grüner Pass selbst erstellen und am Handy speichern oder Sie holen in einer Apotheke einen Ausdruck.
  6. Nachtragungen von älteren Impfungen in den elektronischen Impfpass sind in der Ordination als Privatleistung möglich.


Nützen Sie unsere Online Terminvereinbarung!

Auf unserer Startseite befindet sich der Einstieg in unsere Online Terminvereinbarung. Nach einer einmaligen Registrierung können Sie Termine für die Ordination (z.B. Besprechungen, Krankmeldungen, Untersuchungen ect.), Blutabnahmetermine (nur für eigene Patienten) und Termine für Führerscheingutachten (wegen Objektivität nicht bei eigenen Patienten möglich) buchen. Termine für neue Patienten oder Zweittermine zur Vorsorgeuntersuchung  (nach dem Blutabnahmetermin)  bitten wir weiterhin telefonisch, per Mail oder persönlich zu vereinbaren.


ELGA und E-Medikation

 Informationen zu der elektronischen Gesundheitsakte und der E- Medikation finden Sie unter untenstehendem Link.


Datenschutz

Seit Mai 2018 ist die EU-weite Datenschutzgrundverordnung in Kraft.

Zum Schutz vor Missbrauch oder Fehlleitung von personenbezogenen Daten müssen sich auch Ärzte und ihre Mitarbeiter in den Ordinationen als Datenverarbeiter an diese Verordnung halten. Vor allem Befundübermittlungen oder Übermittlung von sensiblen Patientendaten über E- Mail oder Fax sind daher untersagt.

Daraus ergeben sich einige Maßnahmen:

  • keine Befundbesprechungen oder ärztliche Beratungen per Mail  
  • keine Befundübermittlung, Übermittlung von medizinischen Unterlagen oder Krankmeldungen per Mail oder Fax  
  • keine Mitgabe von Rezepten, Krankmeldungen oder Befunden an Drittpersonen, die keine E-Card oder eine Vollmacht als Zeichen des Einverständnisses mithaben
  • keine Faxe und E- Mails an andere Gesundheitsdienstanbieter oder Arbeitgeber

Ich bitte um Verständnis dafür, dass es sich dabei um keine "Schikanen" unsererseits handelt sondern dem Schutz Ihrer Daten dient und gesetzliche Vorgaben erfüllt!

Ich als Ihre Ärztin und das Ordinationspersonal dürfen Ihre Daten nur an Sie selbst, an nachweisbar von Ihnen beauftragte Personen (Vollmacht und /oder E-Card), an Ihre Krankenkassa, an das Labor (Labors.at) zur Analyse Ihrer Laborwerte  und ggf. auch an andere behandelnde Ärzte weitergeben wenn eine sichere Datenverbindung zu diesen möglich ist.