Die Zeckenimpfung ist bis 60 alle 5 Jahre und ab 60 alle 3 Jahren aufzufrischen. Falls schon länger keine Auffrischungen erfolgt sind, aber eine vollständige Grundimmunisierung mit 3 Impfungen durchgeführt wurde, reicht eine einmalige Auffrischung.
Die Impfungen sind in der Ordination gratis möglich so lange der Vorrat reicht.
Die Impfungen sind für Personen ab 60 Jahren und für Risikopatienten (Herz und Lungenkrankheiten, Immunschwäche, Diabetes, ect) gratis.
Impfstoffe:
FSME Immun Impfstoff: Kosten 55€ incl. Impfhonorar. Auffrischungsimpfung alle 5 Jahre und ab 60 alle 3 Jahre
Boostrix Impfstoff (Diphterie, Tetanus, Keuchhusten): Kosten 55€ incl. Impfhonorar, Auffrischungsimpfungen alle 5 Jahre,
Den Gutschein erhalten Sie in der Ordination. Mit einem Abschnitt erhalten Sie den Impfstoff in einer Apotheke gratis, mit dem 2 Abschnitt erfolgt dann die Gratisimpfung in der Ordination.
Der HPV Impfstoff Gardasil 9 wird vom 9.-30. Lebensjahr mit 2 Impfungen im Abstand von 6-12 Monaten und danach 3 Impfungen (Abstand 1 und 6 Monate) geimpft. Gratis Zweitmpfungen bis 30 mit Impfgutschein sind bis Juni 2026 befristet. Ab dann sind nur mehr für 9-21 jährige 2 Gratisimpfungen möglich.
MMR Impfungen sind für alle empfohlen, die bisher eine Impfung hatten oder unklar ist, ob die Infektion durchgemacht wurde. Es sind 2 Impfungen im Abstand von mindestens 4 Wochen empfohlen. Besonders jüngere Menschen, die bisher noch nicht 2x geimpft wurden, sollten sich dringend Impfen lassen.
Auf unserer Startseite befindet sich der Einstieg in unsere Online Terminvereinbarung. Nach einer einmaligen Registrierung können Sie Termine für die Ordination (z.B. Besprechungen, Krankmeldungen, Untersuchungen ect.), Blutabnahmetermine (nur für eigene Patienten) und Termine für Führerscheingutachten (wegen Objektivität nicht bei eigenen Patienten möglich) buchen. Termine für neue Patienten oder Zweittermine zur Vorsorgeuntersuchung (nach dem Blutabnahmetermin) bitten wir weiterhin telefonisch, per Mail oder persönlich zu vereinbaren.
Informationen zu der elektronischen Gesundheitsakte und der E- Medikation finden Sie unter untenstehendem Link.
Seit Mai 2018 ist die EU-weite Datenschutzgrundverordnung in Kraft.
Zum Schutz vor Missbrauch oder Fehlleitung von personenbezogenen Daten müssen sich auch Ärzte und ihre Mitarbeiter in den Ordinationen als Datenverarbeiter an diese Verordnung halten. Vor allem Befundübermittlungen oder Übermittlung von sensiblen Patientendaten über E- Mail oder Fax sind daher untersagt.
Daraus ergeben sich einige Maßnahmen:
Ich bitte um Verständnis dafür, dass es sich dabei um keine "Schikanen" unsererseits handelt sondern dem Schutz Ihrer Daten dient und gesetzliche Vorgaben erfüllt!
Ich als Ihre Ärztin und das Ordinationspersonal dürfen Ihre Daten nur an Sie selbst, an nachweisbar von Ihnen beauftragte Personen (Vollmacht und /oder E-Card), an Ihre Krankenkassa, an das Labor (Labors.at) zur Analyse Ihrer Laborwerte und ggf. auch an andere behandelnde Ärzte weitergeben wenn eine sichere Datenverbindung zu diesen möglich ist.
Dr. Gertraud Woda
Fachärztin für Allgemein- und Familienmedizin
alle Kassen
Hütteldorfer Str. 268/6/5
1140 Wien
Telefon: 01 914 96 66/ Fax DW4
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