Wir haben für Sie die Gürtelroseimpfaktion mit dem Impfstoff Shingrix verlängert! Die Aktion in den Apotheken wurde mit 30.6.23 beendet.
- Kosten: 245€ pro Impfung inclusive Impfhonorar-nur mit Überweisung
- maximal 2 Impfungen pro Person (Impfabstand 2 Monate).
- nur für eigene Patienten
- so lange der Verrat reicht
- empfohlen für alle ab 50 Jahren und für Immungeschwächte auch früher.
- verhindert zu 95% die oft sehr schmerzhafte Herpes Zoster Infektion.
Ablauf:
- Reservierung und Information bei den Assistentinnen
- Einzahlung auf das Konto AT44 2011 1296 1039 6300 ( Verwendungszweck oder Zahlungsreferenz "Gürtelroseimpfung") innerhalb von einer Woche
- Vorlage des Zahlungsbeleges (Ausdruck auch bei Onlinebanking) und Impfung
Hier eine aktuelle Stellungnahme des Gesundheitsministeriums von Juli 2023:
"Ein Impfschutz gegen COVID-19 ist unverändert wichtig. Personen, die noch keinen Kontakt zu COVID-19 hatten oder deren Grundimmunisierung noch nicht vollständig ist, sollten diese
vervollständigen oder nachholen. Insbesondere für (Hoch-)-Risikopersonen und Personen ab 60 Jahren ist ein aufrechter Impfschutz unverändert wichtig und sollte nach persönlicher
Nutzen-Risiko-Abwägung auf individueller Ebene erforderlichenfalls aufgefrischt werden. Dafür stehen derzeit insbesondere BA.4-5-mRNA-Impfstoffe zur Verfügung, die auch zur Grundimmunisierung
eingesetzt werden können.
Für den Herbst werden Variantenimpfstoffe erwartet, die gegen XBB.1.5 gerichtet sind. Wie das genaue Anwendungsspektrum dieser Impfstoffe lauten wird, also die Fachinformation, ist derzeit noch
nicht bekannt und liegt zur Diskussion bei den europäischen Behörden. Sobald diese vorliegen, wird unter Berücksichtigung dieser Dokumente und der epidemiologischen Situation in Abstimmung mit
dem Nationalen Impfgremium eine genaue Impfempfehlung für den Herbst ausgesprochen werden. Derzeit ist davon auszugehen, dass Auffrischungsimpfungen mit gegen XBB gerichteten Variantenimpfstoffen
generell wichtig sein werden, insbesondere für Risikopersonen und Personen ab 60 Jahren."
Der Impfstoff Gardasil 9 wird vom 9.-21.Lebensjahr mit 2 Impfungen im Abstand von 6-12 Monaten und danach 3 Impfungen (Abstand 1 und 6 Monate) geimpft. Gratisimpfungen bekommt man bei der
MA 15 Impfstelle Town Town, bei den ÖGK Gesundheitszentren, bei MA 15 Elternberatungsstellen und in der 4. Klasse Volksschule über die Schulärzt*in. Anmeldung über www.impfservicewien.at oder
telefonisch über 1450
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Eine Terminvereinbarung für eine ärztliche Untersuchungen ( online über unsere Startseite, telefonisch oder per Mail)
ist unbedingt erforderlich. Kommen Sie genau und alleine zu Ihrem Termin. Geben Sie bei telefonischer Anmeldung immer an, falls Sie unter Symptomen eines grippalen Infektes leiden
(Fieber, Husten, Halsschmerzen, Schnupfen) und kommen Sie mit FFP2 Maske. Testen Sie sich nach Möglichkeit bereits zu Hause mit einem AG Test. Auch die Antigentestung in der Ordination
ist möglich.
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KEINE UNTERSUCHUNG OHNE TERMIN! Keine Begleitpersonen, falls nicht unbedingt erforderlich.
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MASKEN: Wir bitten besonders Patienten mit Erkältungserkrankungen weiterhin Masken zu trage.
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Bestellen Sie Ihre (Dauer)Rezepte per Mail (rezept@ordination-woda.at oder über den Link
auf der Startseite). Das elektronische Rezept funktioniert bei allen Kassenrezepten (leider gibt es manchmal technische Probleme), allerdings nie bei Privatrezepten. Alle
sonstigen Rezepte können bei uns ausgestellt werden und in der Apotheke mit der E-Card abgerufen werden.
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Krankmeldungen sind besonders bei Atemwegsinfekten telefonisch möglich. Bitte führen Sie vor dem Ordinationsbesuch einen Coronatest durch. Bei aktiver Coronainfektion melden Sie
sich telefonisch. Krankmeldungen per Mail sind nicht möglich.
Infektion mit dem Coronarvirus (COVID-19) -Pandemie lt. WHO seit 11.3.2020, 2023 wurde die Pandemie für beendet erklärt.
Hierzu einige Informationen:
- Bei Verdacht auf eine Coronaviruserkrankung machen Sie nach Möglichkeit einen AG Selbsttest oder wir testen Sie in der Ordination. Bei allgemeinen Fragen wenden Sie sich an die
Coronavirushotline unter 0800 555 621 (0-24h).
- Die Infektion (COVID-19) ist eine Atemwegsinfektion mit Symptomen wie Fieber, Halsschmerzen, Husten, Schnupfen, Geruchs- und Geschmackstörungen, Erschöpfung und
Atembeschwerden, Muskelschmerzen, Kopfschmerzen, Übelkeit und Durchfall. Meistens erfolgt die Infektion über Tröpfchen. Bei schweren Verläufen kann es zu Lungenentzündungen und Atem-
oder Nierenversagen und Sepsis (Blutvergiftung) kommen. Besonders bei Ungeimpften, älteren Menschen ab 60 und Vorerkrankten (schlecht eingestellter Diabetes und Bluthochdruck, chronische
Lungenerkrankungen wie COPD, Adipositas, Herzerkrankungen, Rauchern, akuten Krebserkrankungen, Immunschwächeerkrankungen, Einnahme von immunregulierenden Medikamenten) und bei Schwangeren
nimmt die Erkrankung deutlich häufiger einen schweren Verlauf. Die Coronaimpfungen verhindern meist schwere Verläufe aber leider nicht immer die Erkrankung. Die 4. Impfung ist für alle ab 12
Jahren empfohlen.
Wie kann ich mich und andere vor Ansteckung schützen?
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Lassen Sie sich impfen!
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Tragen Sie Mundnasenschutzmaske besser eine FFP2 Maske bei Kontakt mit Erkrankten.
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Waschen Sie Ihre Hände mehrmals täglich mit Wasser und Seife oder einem alkoholhaltigen Desinfektionsmittel
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Bedecken Sie Mund und Nase mit einem Papiertaschentuch (nicht mit den Händen), wenn Sie husten oder niesen oder husten Sie in die Ellenbeuge
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Entsorgen Sie das Papiertaschentuch umgehend und waschen Sie danach Ihre Hände
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Vermeiden Sie direkten Kontakt zu kranken Menschen, kein Händeschütteln
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2m Abstand zu anderen halten. Vermeiden Sie nach Möglichkeit Menschenansammlungen.
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Lüften Sie geschlossene Räume regelmäßig und halten Sie sich viel im Freien auf.
Coronamedikament:
Das COVID-19-Medikamente Paxlovid kann - bei frühzeitiger Einnahme (5 Tage ab Infektionsbeginn) - eine schwere Erkrankung und damit eine Spitalsbehandlung
verhindern. Es ist vor allem für Personen ab 60 Jahren und Menschen mit Vorerkrankungen (zum Beispiel chronische Erkrankungen, Übergewicht, Bluthochdruck, geschwächtes Immunsystem) empfohlen.
Leider bestehen bei Einnahme mancher anderer Medikamente Wechselwirkungen und auch Kontraindikationen für Paxlovid. Die Verschreibung ist bei positivem Testergebnis über telefonischen Arztkontakt und Beratung möglich. Weitere Informationen: https://www.sozialministerium.at/Corona/Medikamente.html
Coronaimpfungen:
- Weitere Auffrischungsimpfungen vor dem nächsten Winter sind für Personen ab 60 Jahren und für Risikopatienten empfohlen.
- Für eine 4. Impfung gibt es eine Empfehlung des NIG für Personen ab 12 Jahren. Die 4. Impfung sollte frühestens 4 Monate, optimaler Weise ab 6 Monaten nach der 3. Impfung oder einer
Genesung durchgeführt werden.
- Die 3. Impfung (egal mit welchem Impfstoff die Erstimpfungen erfolgten) ist 4-6 Monate nach der 2. Impfung empfohlen. Gegen die Omicron Variante ist nur nach 3facher Impfung der
Impfschutz komplett. Wenn die 3. Impfung länger als 4-6 Monate zurückliegt kann mit einer 4. Impfung der Impfschutz verbessert werden werden. Gegen schwere Verläufe ist man gut geschützt.
- Erstimpfungen und Zweitimpfungen (Abstand 3-4 Wochen) für alle ab 12 Jahren. Bei Jugendlichen unter 14 Jahren muss die Impfeinverständniserklärung von einem Erziehungsberechtigten
unterzeichnet werden. Kinderimpfungen ab 5 Jahren bitte bei Kinderärzten oder in der Kinderimpfstraße anmelden.
- Impfung ab einem Monat nach einer Genesung möglich. Idealerweise kann man aber 4-6 Monate mit einer Impfung warten.
Folgen Sie dem untenstehenden Links für Informationen zu Corona:
Auf unserer Startseite befindet sich der Einstieg in unsere Online Terminvereinbarung. Nach einer einmaligen Registrierung können Sie Termine für die Ordination
(z.B. Besprechungen, Krankmeldungen, Untersuchungen ect.), Blutabnahmetermine (nur für eigene Patienten) und Termine für Führerscheingutachten (wegen Objektivität nicht bei eigenen Patienten
möglich) buchen. Termine für neue Patienten oder Zweittermine zur Vorsorgeuntersuchung (nach dem Blutabnahmetermin) bitten wir weiterhin telefonisch, per Mail oder persönlich zu
vereinbaren.
Informationen zu der elektronischen Gesundheitsakte und der E- Medikation finden Sie unter untenstehendem Link.
Seit Mai 2018 ist die EU-weite Datenschutzgrundverordnung in Kraft.
Zum Schutz vor Missbrauch oder Fehlleitung von personenbezogenen Daten müssen sich auch Ärzte und ihre Mitarbeiter in den Ordinationen als Datenverarbeiter an diese Verordnung halten.
Daraus ergeben sich einige Maßnahmen:
- keine Befundbesprechungen oder ärztliche Beratungen per Mail
- keine Befundübermittlung oder Übermittlung von Krankmeldungen per Mail oder Fax
- keine Mitgabe von Rezepten, Krankmeldungen oder Befunden an Drittpersonen, die keine E-Card oder eine Vollmacht als Zeichen des Einverständnisses mithaben
- keine Faxe an Arbeitgeber
Ich bitte um Verständnis dafür, dass es sich dabei um keine "Schikanen" unsererseits handelt sondern dem Schutz Ihrer Daten dient!
Ich als Ihre Ärztin und das Ordinationspersonal dürfen Ihre Daten nur an Sie selbst, an nachweisbar von Ihnen beauftragte Personen (Vollmacht und /oder E-Card), an Ihre Krankenkassa, an das Labor
(Labors.at) zur Analyse Ihrer Laborwerte und ggf. auch an andere behandelnde Ärzte weitergeben.