Informationen zu Massagen und heilgymnastik

 

Massage und Krankengymnastik gehören beide zum Bereich der Physiotherapie. Sie werden von Ärzten bei Beschwerden des Bewegungsapparates, aber auch bei sogenannten funktionellen Störungen innerer Organe oder bei Lymphstauungen verordnet. Was ist für Patienten zu beachten?

Die Massage

Die Massage gilt als eines der ältesten Therapieverfahren. Es handelt sich dabei um eine Therapie, die aus Sicht des Patienten passiv erfolgt. Sie wird beispielsweise bei Beschwerden des Bewegungsapparats eingesetzt, wie Verspannungen und Schmerzen, aber auch bei funktionellen Störungen innerer Organe oder bei Lymphstauungen.

Es gibt unterschiedliche Formen der Massage, wobei von den Krankenkassen ausschließlich die medizinisch-notwendigen Anwendungen bezahlt werden. Hierzu gehört die klassische Rückenmassage oder Teilkörpermassage oder bestimmte Unterwassermassagen. Grundsätzlich gelten Massagen als risikofrei. Bei frischen Muskelverletzungen (z. B. Muskelfaserrisse) sollten jedoch keine Massagen in den ersten 48 Stunden erfolgen. Auch bei Thrombosen oder Gefäßverletzungen sind Massagen nicht erlaubt.

Die Heilgymnastik

Heilgymnastik ist der eher « aktive » Therapieteil. Dabei werden die Patienten unter Anleitung eines ausgebildeten Physiotherapeuten angelernt und trainiert, um bei bestimmten Bewegungseinschränkungen eine Verbesserung zu erzielen. Dies kann sich auf spezielle Rückenübungen beziehen, aber auch auf bestimmte Trainingsmaßnahmen nach Bein-, Arm- oder Schulterverletzungen. Dabei ist es das Ziel, dass die Übungen unter Anleitung des Physiotherapeuten gezeigt und dann vom Patienten selbstständig und regelmäßig durchgeführt werden. Regelmäßigkeit bedeutet aber auch, dass Sie die Übungen schließlich auch ohne Begleitung des Physiotherapeuten – in der von ihm vorgeschlagenen Häufigkeit – wiederholen. Mit den Übungen und dem andauernden Training soll langfristig eine  bessere Beweglichkeit erreicht werden.

Physiotherapeutische Maßnahmen  können – in eingeschränktem Maße – von den behandelnden Ärzten verordnet werden. Wie bei jeder Behandlung muss der Arzt dabei auf die medizinische Notwendigkeit achten. Außerdem gibt es in der Regel mengenmäßige Beschränkungen pro Verordnung und pro Quartal, so dass nicht unbegrenzt Anwendungen verordnet werden können. Die Versicherten müssen in der Regel pro Verordnung Zuzahlungen (ähnlich wie bei vielen Medikamenten) leisten.

Physiotherapie-Maßnahmen können zur Verbesserung Ihres Gesundheitszustandes beitragen. Häufig haben krankengymnastische Übungen langfristig eine bessere Wirkung, da sich Ihre Mitarbeit und die Möglichkeit des eigenen Trainings nicht nur auf den Zeitraum der akuten Behandlung beschränkt.